Teilnahmebedingungen
Gewinnspiel "Badeseen-Tour" auf der „Augen auf die Straße" Facebook Seite
Anerkennung der Teilnahmebedingungen:
(1) Mit einer „Gefällt mir" Angabe für den Gewinnspiel-Beitrag und einem Kommentar zum Beitrag erkennt der/die Teilnehmer/in ausdrücklich und verbindlich die nachfolgenden Teilnahmebedingungen an.
(2) Bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen behält sich das Amt der Steiermärkischen Landesregierung das Recht vor, Personen vom Gewinnspiel auszuschließen.
(3) Dieses Gewinnspiel steht in keiner direkten Verbindung zu Facebook und wird in keiner Weise von Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert. Der Veranstalter des Gewinnspiels ist das Amt der Steiermärkischen Landesregierung - A16 Verkehr und Landeshochbau, Facebook stellt lediglich seinen Service als Plattform für dieses Gewinnspiel bereit.
Gewinn
Unter allen Teilnehmer/Innen am Gewinnspiel, die den Gewinnspiel-Beitrag mit „Gefällt mir" markieren und dazu einen Kommentar posten, verlost das Amt der Steiermärkischen Landesregierung einen Mobilitätsgutschein im Wert von €100,- plus ein Sportpackage! Weiters verlosen wir unter allen Teilnehmer/Innen weitere 20 Sportpackages. Das Sportpackage besteht aus einem Sportbeutel und einem Beachtennisschläger-Set. Die Gewinner werden durch die Redaktion im Anschluss an das Gewinnspiel benachrichtigt. Die Gewinnbenachrichtigung erfolgt unter dem abgegebenen Kommentar auf der „Augen auf die Straße" -Facebook-Seite. Danach müssen sich die Gewinner/Innen innerhalb einer Woche nach Veröffentlichung via Facebook-Nachricht an die Facebook Seite „Augen auf die Straße" des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung wenden. Meldet sich der/die Gewinner/in nicht rechtzeitig, so verfällt der Anspruch auf den Gewinn. Mit dieser Form der Verständigung und Veröffentlichung erklären sich die Teilnehmer/innen einverstanden.
Teilnahme
Teilnahmeberechtigt sind in Österreich lebende Personen ab dem vollendeten 16. Lebensjahr, die vom 14.07.2018 bis zum 28.07.2018, 00:00 Uhr am Gewinnspiel teilnehmen. Jeder User kann nur einmal teilnehmen. Von der Teilnahme am Gewinnspiel ausgeschlossen sind Mitarbeiter/Innen der Abteilung 16 - Verkehr und Landeshochbau, sowie die Mitarbeiter/Innen des politischen Büros von Herrn Landesrat Anton Lang. Am Gewinnspiel dürfen nur Personen teilnehmen, deren Facebook Profil den Facebook Nutzungsbedingungen entspricht. Die Teilnahme erfolgt ausschließlich online auf der Plattform facebook.com. Das Amt der Steiermärkischen Landesregierung behält sich vor, bei entsprechender Kenntnis über unerlaubte Inhalte, diese unverzüglich zu entfernen oder den Zugang zu diesen zu sperren. Zudem behält sich das Amt der Steiermärkischen Landesregierung das Recht vor, Teilnehmer/Innen, die gegen Bestimmungen dieser Spielregeln verstoßen, vom Gewinnspiel - ohne Angabe weiterer Gründe - sofort auszuschließen. Ausgeschlossen werden auch Personen, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulation Vorteile verschaffen. Gegebenenfalls können in diesen Fällen auch nachträglich Gewinne aberkannt und zurückgefordert werden. Das Amt der Steiermärkischen Landesregierung behält sich vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder zu beenden. Diese Gewinnspielbedingungen können jederzeit vom Amt der Steiermärkischen Landesregierung ohne gesonderte Benachrichtigung geändert werden. Der Rechtsweg ist ausdrücklich ausgeschlossen. Die Bekanntgabe der Gewinner erfolgt ohne Gewähr. Es gilt österreichisches Recht. Der Gewinn kann nicht in bar abgelöst werden.